Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
Gegenstand
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege durch Feststellung, Heilung, Linderung oder Verhütung einer Verschlimmerung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden,
gesundheitliche Prävention und Rehabilitation innerhalb des im Gesellschaftsvertrag der Muttergesellschaft bestimmten Versorgungsgebietes;
Förderung von Wissenschaft und Forschung durch Forschung, Lehre und Studium;
sowie die Förderung der Berufsausbildung durch die Vorbereitung auf berufliche Tätigkeiten und der Aus- und Weiterbildung in Berufsfeldern, die der Gesellschaft zur Erfüllung
ihrer Aufgaben dienen.
Des Weiteren ist der Zweck der Gesellschaft die Förderung der Altenhilfe, die insbesondere verwirklicht wird durch die Unterhaltung oder Bereitstellung von geeignetem Wohnraum für Senioren und Menschen mit und ohne Behinderung, teilweise bei gleichzeitiger Erbringung von Pflege- und Betreuungsleistungen.
Hierzu zählt insbesondere der Betrieb von Senioren- bzw. Pflegeheimen.
Weiterhin wird der Zweck verwirklicht durch Pflegeleistungen, Betreuung, Beratung und Unterstützung von Menschen in gesundheitlichen und sozialen Notlagen.