Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
- der Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie die Planung, der Bau und die Entwicklung von Wohn- und Gewerbehäusern sowohl in eigenem Namen und auf eigene Rechnung als auch im fremden Namen und auf fremde Rechnung, einschließlich der Geschäfte gemäß § 34 c Gewerbeordnung;
- die Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke, grundstückgsleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume und Darlehen sowie die Grundstücksverwaltung;
- jede andere angemessene kaufmännische Nutzung des Gesellschaftsvermögens