Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Unternehmens- und Personalberatung, die Beteiligung an Gesellschaften und Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Darüber hinaus erbringt die Gesellschaft Beratungs- und sonstige Dienstleistungen für den vorgenannten Unternehmenszweck. Die Gesellschaft übt keine erlaubnispflichtigen Tätigkeiten aus.