Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Verkauf und die Vermietung von Waren
für gastronomische Zwecke,
die Erbringung von Servicedienstleistungen,
insbesondere die Vermietung und
der Verkauf von Geschirr,
Ausstattungsgegenständen und
sonstigen Waren für Veranstaltungen und
alle mit der Organisation von Veranstaltungen
zusammenhängenden Serviceleistungen wie
z. B. Planung, Logistik und Reinigung .
Erlaubnispflichtige Tätigkeiten sind
nicht Gegenstand des Unternehmens.