Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Der Handel mit neuen und gebrauchten Fahrzeugen und Fahrzeugteilen, die Vermietung von Fahrzeugen, die Vermittlung von Verträgen über Finanzierungs-Leasing- und Versicherungsleistungen, der Betrieb einer Reparaturwerkstatt sowie das Abschleppen von Fahrzeugen aller Art.