Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Ankauf, Beplanung und Entwicklung von Geschäfts- und Privatimmobilien sowie Vermietung von Immobilien und Rechten an Immobilien.
Geschäfte nach § 34 c Abs. 1 GWO sind ausdrücklich vom Unternehmensgegenstand ausgeschlossen.