Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung von Bäckereien im In- und Ausland sowie das Controlling und die Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für Bäckereien und andere Nahrungsmittelgewerbebetriebe. Ferner die Vermittlung von Geschäftsbetrieben mit Ausnahme von Tätigkeiten nach § 34 c GewO.