Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung in allen Fragen der Unternehmensführung und Unternehmenssteuerung einschließlich der Beratung im betriebswirtschaftlichen Bereich sowie die kaufmännische Unterstützung für andere Unternehmen.
Ferner ist das Unternehmen in dem im § 6 Nrn. 3 und 4 StBerG genannten Umfang tätig.