Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Verlegen von Parkett, Holzpflaster und Fußbodenbelägen aller Art. Die Vorbereitung und Aufarbeitung und Instandsetzung von Fußböden; der Handel mit Parkett, Holzpflaster und Bodenbelägen aller Art; der Handel mit Fußbodenpflegemitteln und Versieglungspräparaten; der Handel mit Maschinen und Geräten zur Fußbodenbearbeitung, einschließlich Verleih