Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Finanzen und Finanzdienstleistungen ausschließlich unter den Voaussetzungen des § 2 Abs. 6 Nr. 5 KWG,
Buchhaltung und Controlling;
Dienstleistungen mit Wirtschaft/Einkauf;
Historisches Archiv;
Fahrdienste/Pforte, Personenbeförderung;
Gebäude-Service mit Hauswirtschaftlicher Service, Elektrotechnik;
Heizung/Lüftung/Sanitär;
Handwerksleistungen, Gebäudeentwicklung und Liegenschaften;
Marketing;
Personalmanagement mit Personalverwaltung/-abrechnung, Personalentwicklung, hierzu können auch gehören die gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung, Arbeitsmedizin;
Informationstechnologie, Informationssicherheit;
Veranstaltungsmanagement;
Unternehmensentwicklung;
Unternehmenskommunikation;
sowie sonstige administrative Verwaltungsleistungen, insbesondere gegenüber dem Verein Oberlinhaus, für mit diesem verbundene Gesellschaften
oder kooperierenden Unternehmen