Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung von Unternehmen und Privatpersonen im Bereich der Unternehmensführung, der beruflichen Aus- und Weiterbildung im In- und Ausland, insbesondere in wirtschaftlichen und informationsverarbeitenden Betrieben, die Durchführung von Ausbildungs- und Trainingsveranstaltungen sowie die private Arbeitsvermittlung im In- und Ausland