Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigener Vermögenswerte, Verwaltung von Beteiligungen in eigenem Namen auf eigene Rechnung sowie die umfassende Beratung des Managements von Unternehmen und öffentlichen Institutionen im In- und Ausland, insbesondere auf den Gebieten Strategie, Organisation, Bewertung, Mergers & Acquisition, Sanierung von Operations, nicht jedoch die Rechtsberatung oder die Hilfeleistung in Steuerangelegenheiten