Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Ingenieurleistungen für bautechnische
Gesamtplanungen,
der Handel und die Errichtung von Wohn- und
Gewerbebauten durch beauftragte
Handwerksunternehmen sowie
Service- und Dienstleistungsarbeiten im
Reinigungs- und Wartungsbereich von
Beherbergungsstätten und Charterbooten.
Nicht Gegenstand des Unternehmens sind alle nach § 34 c GewO erlaubnispflichtigen Geschäfte.