Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Vermarktung von und Handel mit Waren aller
Art, soweit dies nicht erlaubnispflichtig
ist, insbesondere mit Natursteinen und
Natursteinprodukten, und zwar Import und
Export, sowie die Planung, Lieferung und
Montage von Maschinen und Anlagen in
diesem Bereich.
Be- und Verarbeitung von Natursteinen und
Natursteinprodukten;
Herstellung, Vertrieb, Montage und Einbau
von Keramikbauteilen;
Koordination von Baudienstleistungen.