Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Gebäudereinigung;
die Garten- und Landschaftsgestaltung;
die Grünanlagenpflege;
die Planung, Lieferung und Einbau von Beregnungs- und Bewässerungsanlagen;
die Baumfällungen aller Art;
die Durchführung von Winterdienstleistungen;
der Handel mit Baustoffen und Artikeln des gärtnerischen Bedarfs sowie mit Natursteinen;
der Hausmeisterservice.
Weiterhin die Erbringung von Beratungs- und Serviceleistungen und Vermittlung von Aufträgen auf diesen Gebieten.