Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer vertreten.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Die Verfolgung ausschließlich und unmittelbar gemeinnütziger Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigter Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe, der Kindertagesbetreuung entsprechend des KitaG - Brandenburg sowie die Förderung des Sports entsprechend der Zielgruppe von 0 - 27 Jahren des KJHG. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch die Übernahme der Trägerschaft und das Betreiben von Kindertagesstätten. Besondere Bedeutung besitzt dabei der ausreichende Spiel- und Bewegungsraum im Lebensalltag der Kinder sowie die ganzheitliche Förderung ihrer psycho-sozialen Entwicklung. Es soll die individuelle und soziale Entfaltung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit gefördert werden. Ferner wird der Zweck verwirklicht im Rahmen der Durchführung von Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung, bei denen die sportliche Betätigung im Vordergrund steht.