Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
der Erweb und die Verwaltung von Grundstücken für eigene Rechnung, einschließlich aller dafür erforderlichen Geschäfte, so auch eine persönliche Haftungsübernahme mit Ausnahme aller Tätigkeiten, die einer Genehmigung nach § 34 c GewO bedürfen