Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Grundstückssicherung,
die Überwachung und Security Leistungen,
die Bauberatung und die Bauausführung,
die Bauüberwachung,
das Erbringen von Hausmeisterdienstleistungen
sowie die Vermietung, die Verwaltung
und Verpachtung von Grundbesitz.
Tätigkeiten nach § 34 c GewO sind nicht Gegenstand des Unternehmens.