Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung, Planung und Ausführung von Maler- und Lackierarbeiten an und in Gebäuden, sowie allen in diesem Zusammenhang stehenden Nebentätigkeiten gemäß des Maler- und Lackiererhandwerks. Ferner die Vermittlung von Aufträgen an andere Handwerksfirmen (keine Tätigkeit nach § 34 c der Gewerbeordnung), sowie die Erbringung von nicht genehmigungspflichtigen Dienstleistungen Dritten gegenüber. Ferner der Handel und Vertrieb von Malerbedarf und Malerzubehör jeglicher Art.