Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Kauf von unbebauten und bebauten Grundstücken und grundstücksgleicher Rechte sowie der Erwerb, die Vermietung und der Vertrieb von beweglichen und unbeweglichen Gütern, insbesondere im Bereich Entsorgung und Kraftfahrzeugen;
ebenso die Erbringung von Beratungsleistungen im Zusammenhang mit vorgenannten Tätigkeiten.
Sämtliche Tätigkeiten im Sinne von
§ 34 c Gewerbeordnung sind ausgeschlossen.