Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Tätigkeit einer Servicegesellschaft. Dazu gehört:
(a) Die Errichtung von baulichen Anlagen aller Art auf eigenen oder fremden Grundstücken zur anschließenden Veräußerung oder Vermietung in eigenem oder fremdem Namen.
(b) Die gewerbsmäßige Vorbereitung, Planung, Betreuung der Durchführung von Baumaßnahmen im eigenen Namen im Auftrag privater und öffentlicher Bauherren.
(c) Die Durchführung aller sonstigen Geschäfte, die zur Förderung der Tätigkeiten zu a und b nützlich oder erforderlich sind.