Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Planung, die Errichtung und der Betrieb von Energieanlagen, insbesondere von Windkraftanlagen (WKA) sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, wie z.B. Planung und Erwerb von Immobilien am Standort, weiterhin alternative Energiegewinnung, Umrüstung, Nutzung und Verkauf, auch im Bereich der Automobilbranche. Es werden keine erlaubnispflichtigen Geschäfte betrieben.