Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
- die Beteiligung an Dienstleistungs-, Handels- und Industrieunternehmen,
- die wirtschaftliche und technische Beratung und die Betriebsführung anderer Unternehmen, soweit dafür nicht eine besondere Erlaubnis erforderlich ist,
- die Verwaltung eigenen Vermögens; die Übernahme der persönlichen Haftung und/oder der Geschäftsführung von Personengesellschaften,
- die Erbringung von technischen und Ingenieur-Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Planung und Durchführung von Baumaßnahmen