Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Gegenstand
Die Durchführung von Maßnahmen und das Betreiben von Einrichtungen, die eine wirksame Hilfe für Menschen mit körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung oder Benachteiligung oder materieller Hilfebedürftigkeit im Sinne des § 53 AO bedeuten. Zu diesem Zweck unterhält die Gesellschaft insbesondere Projekte und Einrichtungen, die der sozialen und beruflichen Integration dieser Personengruppen im Sinne des SGB IX und des SGB III dienen. Sie setzt dazu sozialpädagogisch qualifizierte und für die Fort- und Weiterbildung geeignete Fachkräfte ein. Sie strebt die Zusammenarbeit insbesondere mit der Integrationsstelle des Landesamtes für Soziales und Versorgung sowie den Fachabteilungen der Arbeitsverwaltung an.