Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Gründung, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen in- und ausländischen Unternehmen unter Ausschluss von Tätigkeiten nach dem KWG sowie die sonstige Verwaltung eigenen Vermögens und die Ausübung von Holding Funktionen hinsichtlich anderer Gesellschaften.
Gegenstand der Gesellschaft ist ferner
a) der Betrieb eines Flugplatzes
b) der Betheb eines luftfahrttechnischen Betriebes
c) der Betrieb und die Vercharterung von eigenen und gecharterten Unternehmen an Dritte
d) An- und Verkauf von Flugzeugen und Zubehörteilen aller Art
e) der Betrieb einer Flugschule
f) der Betrieb einer Kantine mit Publikumsverkehr (Gaststätte)
jeweils mit allen dazugehörigen Leistungen und Dienstleistungen jeweils ganz oder teilweise unmittelbar durch die Gesellschaft oder durch von der
Gesellschaft mehrheitlich gehaltene Tochtergesellschaften.