Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Durchführung und die Organisation von Veranstaltungen oder Festivitäten jeder Art im künstlerischen und wirtschaftlichen Bereich für Betriebe, Vereine, Kommunen, Firmen sowie öffentlichen oder privaten Dritten einschließlich der Messepräsentation, der Künstlervermittlung und artverwandter Geschäfte.