Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft kann einzelnen Vorstandsmitgliedern das Recht zur alleinigen Vertretung erteilen.
Die Planung, Entwicklung, Produktion, Beratung sowie der Service und Vertrieb von medizinisch-technischen Geräten, außerdem das Erbringen von telemedizinischen Dienstleistungen im Bereich der Kardiologie und des Vitalfunktionsmonitorings sowie der Handel mit Computererzeugnissen aller Art.