Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so darf dieser Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Analyse, Konzeption sowie Vermittlung von Versicherungen, Kapital- und Finanzanlagen, sowie die Rechtsberatung gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 RDG sowie die Durchführung der damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.