Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte, deren Bearbeitung, Verarbeitung und Vermarktung. Die Einbringung von Dienstleistungen im ländlichen Raum, insbesondere Leistungen im Bereich der Landschaftsgestaltung und des Landschaftsschutzes sowie der Landschaftspflege. Der Gegenstand des Unternehmens ist u. a. die gemeinsame Bewirtschaftung der eigenen und gepachteten landwirtschaftlichen Nutzflächen. Das Unternehmen kann vermieten oder verpachten.
Die Gesellschaft darf Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, sich an solchen Unternehmen beteiligen, deren Geschäftsführung übernehmen und Zweigniederlassungen errichten, sowie alle Geschäfte und Dienstleistungen tätigen, die die Gesellschaft zu fördern geeignet sind.