Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Ausführung von Hoch-, Tief- und
Stahlbetonarbeiten,
Straßenbau sowie
die Lagerung und Aufbereitung von
Bau- und Baurestmaterialien und
ähnlichen Stoffen sowie
die Herstellung, Verarbeitung und
Handel mit Baustoffen aller Art
nebst deren Transport.
Tätigkeiten nach § 34 c GewO in
jeweils geltender Fassung sind ausgeschlossen.