Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die vertragliche Übernahme der Entwicklung neu zu errichtender gastronomischer Betriebe, insbesondere die Aufstellung von Betriebskonzepten, Wirtschaftlichkeitsberechnungen, die Erstellung von Raumprogrammen und Marketingplänen sowie die laufende Betreuung der Projekte in der Bauphase.
Die Übernahme der Betriebsführung gastronomischer Betriebe oder Teile davon nach Erteilung der Gaststättenerlaubnis, insbesondere die vertragliche Übernahme des gesamten Küchen- und Servicemanagements einschließlich der Leistung eines Chefkochs, Serviceleiters bzw. Küchendirektors.
Gegenstand des Unternehmens ist auch der Kauf und Verkauf von Gastronomieartikeln.