Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Bewirtschaftung von Restaurantbetrieben, mithin Speise- und Schankwirtschaften, Internetcafes, Aufstellung von Computern. Des weiteren der Betrieb von touristischen Einrichtungen einschließlich Beherbungsstätten. Die Gesellschaft ist berechtigt, den Handel und Vertrieb von Waren aus den vorgenannten und artverwandten Bereichen zu tätigen.