Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
- die gewerbsmäßige Ausführung von Maurer-, Beton- und Stahlbetonarbeiten als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung im Sinne von § 34 c Abs. 1 Ziffer 2 GewO;
- die gewerbsmäßige Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte, Gewerbe- und Wohnräume bzw. deren Nachweis im Sinne von § 34 c Abs. 1a) der GewO;
- der An- und Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten;
- Vermittlung von Bauaufträgen des Tief- und Hochbaus an Dritte;
- die Entwicklung von Grundstücken bis zur Baureife