Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Befugnis, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung von Bauleistungen sowie
von Aufträgen zur Errichtung von Gebäuden,
insbesondere die Vermittlung von
Generalübernahmeverträgen zur
schlüsselfertigen Errichtung von
Wohngebäuden;
die Tätigkeit als Grundstücks-, Wohnungs- und
lmmobilienmakler,
insbesondere die Vermittlung von neu
errichteten Wohngebäuden;
die Tätigkeit als Finanzmakler,
insbesondere die Vermittlung von
Immobilienfinanzierungen;
die Vermittlung von Immobilien und
Wohnungen zur Vermietung;
die Verwaltung von eigenen und fremden
Immobilen und Grundstücken;
der Groß- und Einzelhandel mit
Baustoffen aller Art;
die Planung sowie die Vermittlung von
Planungen im Bereich der Gebäudeautomatisierungen.