Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
die Herstellung von Zahnersatz und Teilen von Zahnersatz aus Stahl, Edelmetallen, Keramik und Kunstoffen, die Herstellung von Zahnersatzträgern aus Gußstahl, die Beteiligung an anderen zahntechnischen Laboratorien