Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Service- und Instandhaltungsarbeiten und
technische Überprüfungen an Nutzfahrzeugen
und Anhängern,
Bau- und Industriemaschinen sowie Baugeräten;
Vertrieb, Vermittlung und Vermietung von
Nutzfahrzeugen und Anhängern,
Bau- und Industriemaschinen sowie Baugeräten;
Verwaltung von eigenem Vermögen sowie
Verwertung und Vermietung von Grundstücken,
sowie sämtliche Tätigkeiten der Vermögensverwaltung.
Erlaubnispflichtige Tätigkeiten gemäß
§ 32 KWG, insbesondere Bankgeschäfte und
Finanzdienstleistungen sind ausgeschlossen.