Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb von Hauskrankenpflege und Hauswirtschaft, Familien- und Verhinderungspflege, Altenpflege sowie Dienste im sozialen Bereich. Die zweckverwirklichenden Maßnahmen sind: Hauskrankenpflege (medizinische Behandlungen, um Krankenhausaufenthalte zu verkürzen oder zu vermeiden; Medikamentengabe oder Bereitstellung in Tages- und Wochenbox; Infusionstherapie; Injektionen subkutan oder intramuskulär; Kontrolle der Vitalwerte/Blutzuckermessungen/Blutdruckmessungen; Katheterpflege, Wundversorgung und Verbandwechsel; Mobilisierung und aktivierende Pflege; Ausübung prophylaktischer Maßnahmen; ambulante OP-Nachsorge; Anus Praeter Versorgung; paenterale Ernährung/Sondenernährung; Apothekenbesorgung/Sanitätshaus; Beratung und Besorgung von Pflege-, Heil- und Hilfsmittel; andere medizinische Behandlungen nach ärztlicher Anordnung); Hauswirtschaft (Reinigung der Wohnung; Hof; Strasse und Müllentsorgung; Waschen von Wäsche und Gardinen; Fenster putzen; Kohlen holen und einlagern; Wohnraum beheizen; Entsorgung von Heizrückständen; Einkaufsdienste und Besorgungen; Hilfe beim Einkauf und Behördengängen, Friseure, Fußpflege u.ä.); Familienpflege (Betreuung von Familienmitgliedern bei Verhinderung der Erziehungsberechtigten durch Krankheit oder Kur); Verhinderungspflege (Hauskrankenpflege als Urlaubsvertretung von pflegenden Angehörigen; Hauskrankenpflege bei Krankheit von pflegenden Angehörigen); Altenpflege (allgemeine Körperpflege und Hygiene einschließlich der Inkontinenzpflege; Betten und Lagern; prophylaktische Maßnahmen; Ausleihe von Hilfsmitteln wie WC-Stuhl, Gehhilfen und Pflegebetten; Hilfe bei der täglichen Nahrungsaufnahme und -zubereitung; Essen auf Rädern; An- und Auskleiden; Hilfe bei immer wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens; Maßnahmen zur Verhinderung des Heimaufenthaltes); Dienste im sozialen Bereich (psychische Betreuung im Rahmen von Gesprächen bei Krankheit und dem Sterben; Beratung in sozialen Fragen; Beratung und Hilfestellung pflegender Angehöriger; Beratung zur Pflegeversicherung).