Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Bildung durch die arbeitsmarktorientierte Berufsaus- und -weiterbildung von Medienschaffenden.
Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch die Errichtung und den Betrieb einer Schule für die Volontärsausbildung sowie durch alle Maßnahmen und Geschäfte, die unmittelbar dieser Aufgabenerfüllung unter Beachtung der Gemeinnützigkeit dienen.
Die Gesellschaft kann andere Träger von Ausbildungsmaßnahmen unterstützen, sofern diese ebenfalls ausschließlich gemeinnützige Zwecke verfolgen.