Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
das Verwalten und Verwerten von Wohnungseigentum, Gewerbestandorten und Mietwohnungen einschließlich von Vorbereitung, Errichtung, Betreuung, Bewirtschaftung und Verwaltung von Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen darunter Eigenheime und Eigentumswohnungen sowie Begleitung aller Maßnahmen zum Erwerb, Entwicklung und Erschließung. Die Gesellschaft kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft anfallenden Aufgaben wahrnehmen sowie Grundstücke erwerben, belasten und veräußern.
Die Gesellschaft kann die Geschäftsbesorgung für andere Firmen übernehmen.