Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Der Handel mit Grundstücken und die Erbringung von Dienstleistungen, die mit dem Erwerb und der Veräußerung von Grundstücken im Zusammenhang stehen, insbesondere Erwerb, Planung, Entwicklung, Erschließung und Vermarktung inklusive der begleitenden Beratung und der Erbringung von Ingenieurleistungen gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), sofern hierzu nicht eine gesondere Erlaubnis erforderlich oder eine solche Tätigkeit aus anderen Gründen unzulässig ist.
Die Erbringung von Dienstleistungen im Internet.
Die Beteiligung an anderen Unternehmen.
Gegenstand des Unternehmens ist ferner die Durchführung von Veranstaltungen (Events) einschließlich des Catering.