Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
der Handel mit technischen Anlagen, Apparaten und Einrichtungen im In- und Ausland soweit hierfür keine besonderen Genehmigungen erforderlich sind;
Service für technische Apparate und Einrichtungen soweit hiervon keine Handwerksleistungen betroffen sind;
Auftragsannahme und -durchführung als Generalübernehmer für Dienst- und Bauleistungen, für den Einbau von technischen Anlagen, Apparaten und Einrichtungen