Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft kann einzelnen Vorstandsmitgliedern das Recht zur alleinigen Vertretung erteilen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Der Service und die Beratung für freie Berufe, Einzelunternehmer sowie kleine und mittelständische Unternehmen, insbesondere durch
- Büro-, Schreib- und Dienstleistungsservice;
- Vermittlung von nationalen und internationalen Geschäftskontakten;
- Informationsgewinnung durch Datenbank- und Internetabfragen sowie die Auswertung und Aufbereitung des Informationsmaterials;
- Beratung zur Unternehmensgründung und -führung/Start-up-Beratung;
- Qualitätsmanagement- und TQM-Beratung;
- Hard- und Softwareberatung sowie Vertrieb von entsprechenden Systemen;
- Beratung von Unternehmen auf allen Gebieten, soweit es hierzu keiner besonderen gesetzlichen Genehmigung bedarf.