Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Schlachtung sowie Verarbeitung von Fleisch- und Wurstwaren jeglicher Art sowie deren Vertrieb einschließlich der dafür bestimmten Nebengeschäfte.
Des Weiteren Imbissbetrieb auch von Waren, die nicht fleischlicher Herkunft sind, sowie der Großhandel mit diesen Waren und die Gastronomie einschließlich Catering und Großveranstaltungsgastronomie.