Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von Bauleistungen aller Art sowie der An- und Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken und deren Bebauung, ohne jedoch eine Makler oder Bauträgertätigkeit auszuüben; weiterhin alle Tätigkeiten im Bereich Makler und Bauträger