Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung, Vermietung und Verpachtung von Grundstücken und Gebäuden, die wirtschaftliche und technische Vorbereitung von Bauvorhaben, ihre Durchführung einschließlich der Vermittlung von Miet-, Pacht- und Kaufverträgen.