Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Die Förderung und Entwicklung des Hotel und Gaststättengewerbes in Brandenburg durch Tätigkeit, Unterstützung und Beratung in allen Bereichen des Gastgewerbes, insbesondere durch Veranstaltungen von oder Beteiligung an Fachmessen oder anderen Fachveranstaltungen durch Abschluss von Vergünstigungsverträgen mit Lieferanten und Versicherungsunternehmen etc., ferner durch Maßnahmen zur Berufsausbildung sowie der Verkauf und Vertrieb von Gaststättenausrüstungsgegenständen und Druckereierzeugnissen.