Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Die Produktion und der Vertrieb audiovisueller Erzeugnisse jeder Art, insbesondere von Filmen und anderen Laufbildern, der Verleih von audiovisuellen Erzeugnissen jeder Art, der Erwerb von und Handel mit Auswertungsrechten jeder Art, insbesondere von Filmrechten, die Beratung Dritter in allen Angelegenheiten, die sich aus dem Unternehmensgegenstand ergeben