| Eintragungstext | | Text | ) Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20.08.2010 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 31.08.2015 um bis zu 100.000 EUR durch Ausgabe von auf den Namen lautender Stückaktien gegen Geld- oder Sacheinlage einmalig oder mehrmals zu erhöhen.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre hinsichtlich von Spitzenbeträgen dieser Aktien auszuschließen. (Genehmigtes Kapital 2010/I) Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20.08.2010 ermächtigt, dass Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 31.08.2015 um bis zu 100.000 EUR durch Ausgabe von auf den Namen lautender Stückaktien gegen Geld- oder Sacheinlage einmalig oder mehrmals zu erhöhen.
Der Vorstand ist ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrates für folgende Fälle auszuschließen:
für Spitzenbeträge; wenn die Kapitalerhöhung gegen Geldeinlage zum Erwerb von Aktien durch fremde Investoren oder dem Unternehmen nahe stehende Investoren (z.B. Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder und Privatinvestoren) oder sofern die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen erfolgt. (Genehmigtes Kapital 2010/II) Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 21.07.2017 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 31. Juli 2022 durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender Stückaktien gegen Geld- oder Sacheinlage einmalig oder mehrmals um bis zu 100.000,00 EUR zu erhöhen.
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. (Genehmigtes Kapital 2017/I) Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 21.07.2017 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 31. Juli 2022 durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender Stückaktien gegen Geld- oder Sacheinlage einmalig oder mehrmals um bis zu 100.000,00 EUR zu erhöhen.
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen:
für Spitzenbeträge; wenn die Kapitalerhöhung gegen Geldanlage zum Erwerb von Aktien durch fremde Investoren oder dem Unternehmen nahe stehende Investoren (z.B. Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder und Privatinvestoren oder sofern die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen erfolgt. (Genehmigtes Kapital 2017/II) |
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| Eintragungstext | | Text | Die Gesellschaft hat im Wege der Nachgründung zwei Verträge geschlossen. Auf die dem Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. |
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| Eintragungstext | | Text | Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der NETFOX Datentechnik GmbH mit Sitz in Kleinmachnow (Amtsgericht Potsdam, HRB 3600 P) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 22.12.1998;12.07.1999. |
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