Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
- der Kauf und der Verkauf von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und Immobilien,
- die Vermietung und Verpachtung von Immobilien,
- die schlüsselfertige Erstellung von Häusern mittels Subunternehmern im Rahmen des Schnorr-Massivhaus-Franchise-Verbundes einschließlich aller Waren-, Dienst- und Serviceleistungen sowie
- der Handel mit Baustoffen aller Art