Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind zwei Geschäftsführer bestellt, so vertreten diese die Gesellschaft jeweils allein. Sind mehr als zwei Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
Die Förderung der Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere die sozialpädagogische Betreuung von Kindern und Jugendlichen. Der Satzungszweck wird insbesondere realisiert durch die Betreibung von Kindertagesstätten und anderen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.